Auszüge aus der Satzung
3.1 Jeder am Wassersport Interessierte kann Mitglied im MSCG werden.
3.3 Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen Liegeplatz, soweit vorhanden.
3.4 Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei Führen eines Bootes das für das befahrene Gebiet erforderliche bzw. vorgeschriebene Befähigungszeugnis zu besitzen.
3.5 Die Boote der Clubmitglieder sind in der Bootsliste des Clubs registriert.
Der Club gibt an seine Bootseigner Standerscheine aus.
3.6 Jeder Bootseigner des Clubs ist verpflichtet, an seinem Sportboot den Clubstander zu führen.
4.1 Die Aufnahme ist beim Clubvorstand zu beantragen. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.
4.2 Bei Ablehnung, die ohne Angabe von Gründen erfolgen kann, kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung unter Ausschluss des ordentlichen
Rechtsweges mit einfacher Mehrheit endgültig entscheidet.